Infinisimo Nutzungsbedingungen
Version: v1 | Gültig ab: 2026-06-22
1. Rolle der Plattform
Infinisimo betreibt die Marktplatzplattform. Diese Bedingungen enthalten auch die Standard-Buchungsbedingungen, die für Buchungen zwischen Kunden und Anbietern über Infinisimo gelten. Der Dienstleistungsvertrag wird zwischen dem Kunden und dem Anbieter geschlossen. Infinisimo stellt die Marktplatz-, Buchungs-, Support-, Rechnungs- und Zahlungsinfrastruktur bereit und ist nicht Anbieter der gebuchten Dienstleistung.
Anbieter sind für Qualität, Rechtmäßigkeit, Sicherheit und Ausführung ihrer Dienstleistungen verantwortlich. Der Anbieter ist Verkäufer/Dienstleister der gebuchten Dienstleistung, stellt die Rechnung aus, und wenn eine Gebühr zahlbar wird, ist sie dem Anbieter geschuldet. Anbieter sind dafür verantwortlich, ihren rechtlichen/gewerblichen Status dort zutreffend zu erklären und darzustellen, wo die Plattform diese Information anfordert oder anzeigt.
2. Buchungsablauf
Ein Kunde sendet zuerst eine Buchungsanfrage. Beim Absenden einer Buchungsanfrage wird keine Zahlung für die Dienstleistung eingezogen. Der Anbieter bestätigt oder lehnt die Anfrage anschließend ab. Bestätigt der Anbieter, wird die Buchung geplant. Nach der Leistungserbringung kann der Anbieter die Fertigstellung melden. Der Kunde kann dann die Fertigstellung bestätigen oder ein Problem melden. Dienstleistungs-, Rechnungs- und Zahlungsstatus sind getrennte Plattformaufzeichnungen:
Servicestatus (Systemwerte):
- Angefragt
- Geplant
- Abgeschlossen
- Akzeptiert
- Beanstandet
Zahlungsstatus (Systemwerte):
- Unbezahlt
- Ausstehend
- Bezahlt
3. Stornierungen
Ein Kunde kann eine Buchungsanfrage vor der Bestätigung durch den Anbieter stornieren. Nachdem ein Anbieter die Anfrage bestätigt hat und die Buchung geplant ist, ist die Selbstbedienungsstornierung nur vor der geltenden Frist möglich, derzeit:
- Stornierungsfenster: 24 Stunden vor dem Beginn der Buchung (Standard).
Ein Anbieter kann eine Buchungsanfrage ablehnen, wodurch die angefragten Zeitfenster freigegeben werden. Wenn die Plattform die Aktion „Kostenfrei stornieren“ anbietet, kann der Anbieter eine berechtigte geplante Buchung kostenfrei stornieren. Die vereinbarte Vergütung für diese Buchung wird nicht berechnet und nicht in eine Rechnung aufgenommen; der Anbieter darf sie weder über die Plattform noch außerhalb der Plattform verlangen. Zwingende Kundenrechte und mögliche Ansprüche wegen Nicht- oder Schlechtleistung bleiben unberührt. Die Selbstbedienungs-Stornierungsfrist der Plattform setzt zwingende gesetzliche Rechte oder klar angezeigte anbieter- bzw. kategoriespezifische Stornierungsbedingungen nicht außer Kraft.
4. Fertigstellung, Beanstandungen und Rechnungsberechtigung
Nachdem der Anbieter die Fertigstellung gemeldet hat, kann der Kunde die Fertigstellung bestätigen oder die Plattform nutzen, um den Anbieter über ein Problem zu informieren. Die Bestellung kann nicht in Rechnung gestellt werden, solange diese beanstandete oder nicht angenommene Buchung enthalten bleibt. Der Anbieter kann das Problem prüfen, darauf antworten oder es bearbeiten und die Buchung erneut als abgeschlossen markieren, wenn sie wieder zur Prüfung durch den Kunden bereit ist. Wenn die Plattform die Aktion anbietet, kann der Anbieter stattdessen „Auf Vergütung verzichten“ verwenden. Nach diesen Bedingungen vereinbaren Anbieter und Kunde, dass durch die Nutzung von „Auf Vergütung verzichten“ der Anspruch des Anbieters auf die vereinbarte Vergütung für diese Buchung endgültig erlischt. Der Anbieter darf diese Vergütung weder über die Plattform noch außerhalb der Plattform in Rechnung stellen oder anderweitig verlangen. Die Buchung wird als „Nicht in der Rechnung enthalten“ angezeigt. Dies ist keine Annahme durch den Kunden und bedeutet nicht, dass Infinisimo ein gemeldetes Leistungsproblem entschieden oder gelöst hat. Zwingende Kundenrechte bleiben unberührt. Infinisimo kann Erinnerungen senden oder Support-Tools bereitstellen.
- Untätigkeit des Kunden begründet keine Annahme, keinen Nachweis der Leistungserbringung, keinen Rechtsverzicht und keine Zahlungsberechtigung.
- Eine Bestellung kann erst dann ihre einzige Rechnung erhalten, wenn der Kunde jede Buchung angenommen hat, die nicht als „Nicht in der Rechnung enthalten“ gekennzeichnet ist. Die Annahme allein erzeugt weder eine Rechnung noch eine Belastung. Der Kunde kann „Jetzt bezahlen“ oder „Später“ wählen und warten, bis der Anbieter die Zahlung anfordert. Eine entsprechend gekennzeichnete Buchung blockiert die Rechnung der Bestellung nicht und wird darin nicht berechnet. Sind alle Buchungen entsprechend gekennzeichnet, wird die Bestellung ohne Rechnung storniert. Eine Fertigstellungsmeldung des Anbieters, einschließlich einer erneuten Fertigstellungsmeldung nach einer Problemmeldung, begründet allein keine Zahlungsberechtigung.
Eine Fertigstellungsmeldung des Anbieters stellt für sich genommen keinen Nachweis der Leistungserbringung dar. Mit der Bestätigung der Fertigstellung bestätigt der Kunde im Plattformablauf, dass die Dienstleistung erbracht wurde.
Wenn ein Kunde dem Anbieter über die Plattform ein Problem meldet, kann Infinisimo die Kommunikation unterstützen und Plattformmaßnahmen anwenden. Infinisimo stellt den technischen Ablauf und Kommunikationstools bereit, entscheidet aber nicht über das Problem zwischen Kunde und Anbieter und ist kein Gericht, kein Schiedsgericht, kein Dienstleistungsgarant und kein endgültiger rechtlicher Entscheider. Zwingende Rechte sowie Prozesse von Zahlungsdienstleistern oder Kartennetzwerken bleiben unberührt.
5. Zahlungen, Rechnungen und Umsatzsteuer
Beim Absenden einer Buchungsanfrage wird keine Zahlung für die Dienstleistung eingezogen. Das Speichern einer Zahlungsmethode dient nur der Einrichtung für den ausgewählten Anbieter und löst selbst keine Belastung aus und erteilt keine Ermächtigung zum automatischen Einzug der Servicegebühr.
- Gebührenregelung für Kunden: Kunden zahlen den im Rechnungsschritt angezeigten Rechnungsbetrag einschließlich etwaiger anwendbarer Steuern. Infinisimo erhebt derzeit keine separate kundenbezogene Plattformgebühr, sofern sie nicht vor der Zahlung ausdrücklich angezeigt wird.
- Rechnungszahlung: Nachdem der Kunde jede Buchung angenommen hat, die nicht als „Nicht in der Rechnung enthalten“ gekennzeichnet ist, kann die einzige Rechnung des Anbieters erzeugt werden, wenn der Anbieter die Zahlung anfordert oder der Kunde „Jetzt bezahlen“ wählt. Die Rechnung enthält nur diese angenommenen Buchungen. Sofern auf der Rechnung kein anderes Fälligkeitsdatum angegeben ist, ist der Rechnungsbetrag innerhalb von 5 Kalendertagen ab Ausstellung und Bereitstellung der Rechnung an den Anbieter zahlbar.
- Empfehlungsbasierte Kampagnen können Empfehlungszuordnungsdaten erfordern, um die Berechtigung festzustellen.
- Plattformzahlungen werden derzeit nur in EUR unterstützt. Zahlungsverfügbarkeit, unterstützte Zahlungsmethoden und Währungsunterstützung können von der Einrichtung des verbundenen Zahlungskontos des Anbieters abhängen. Wenn EUR für das Konto eines Anbieters nicht unterstützt wird, können Plattformzahlungen für diesen Anbieter nicht verfügbar sein.
- Plattformzahlungen werden, sofern aktiviert, über Stripe abgewickelt.
- Zahlungsabwicklung und Weiterleitungen: Mit „Jetzt bezahlen“ veranlasst der Kunde, dass Infinisimo auf Grundlage der Autorisierung des Anbieters dessen Rechnung erstellt und anschließend, sofern aktiviert, einen separaten Stripe-Checkout-Zahlungsschritt öffnet. Der Kunde stellt die Rechnung nicht aus. Mit „Später“ wird keine Rechnung erstellt. Wird der Checkout nach Ausstellung der Rechnung geschlossen oder schlägt die Zahlung fehl, bleibt die Rechnung zahlbar. Stripe-Gebührenpläne und -Klassifizierungen werden von Stripe festgelegt, können je nach Zahlungsmethode, Kartenregion und Kontoeinrichtung variieren und sich im Laufe der Zeit ändern.
- Wenn beim Checkout die Option „Geschäftlich“ angezeigt wird, ist sie für Leistungen bestimmt, die für das dort angezeigte Unternehmen gekauft werden. Kunden müssen den angegebenen Unternehmensnamen, die Rechnungsadresse und die Angaben zur EU-USt-IdNr. korrekt und aktuell halten.
- Der vereinbarte Buchungsgesamtbetrag ändert sich nicht allein deshalb, weil die Rechnung Umsatzsteuer ausweist, keine Umsatzsteuer ausweist oder das Reverse-Charge-Verfahren anwendet.
Steuern, einschließlich Mehrwertsteuer, werden nach den anwendbaren Vorschriften und dem Steuerstatus des Anbieters behandelt. Anbieter sind für die Ausstellung etwaig erforderlicher Rechnungen oder Belege und für die Einhaltung ihrer steuerlichen Pflichten verantwortlich.
Nach der Anbietervereinbarung autorisiert der Anbieter Infinisimo, die Rechnung des Anbieters im Namen und für Rechnung des Anbieters zu erstellen, zu nummerieren, anzuzeigen, zu übermitteln und zu speichern. Der Anbieter bleibt Rechnungsaussteller und Gläubiger. Infinisimo handelt nicht als uneingeschränkter Inkassodienst und gewährt keine allgemeine Plattform-Erstattungsgarantie für Ergebnisse von Anbieterleistungen. Dies berührt nicht zwingende Rechte, vom Anbieter vereinbarte Erstattungen oder Prozesse von Zahlungsdienstleistern/Kartennetzwerken.
6. Unzulässige Nutzung
- Betrug, Zahlungsbetrug, Rückbuchungsmissbrauch, irreführende Angebote, gefälschte Bewertungen oder Falschdarstellungen.
- Belästigung, Drohungen, missbräuchliches Verhalten, rechtswidriges Verhalten, rechtsverletzende Inhalte oder unsichere bzw. nicht lizenzierte Dienstleistungen.
- Versuche, Plattformzahlungen zu umgehen, sofern anwendbar, die Plattform zu missbrauchen oder die Plattformsicherheit zu beeinträchtigen. Infinisimo kann Angebote, Inhalte, Buchungen, Zahlungen oder Konten aus Sicherheitsgründen, wegen Rechtswidrigkeit, Betrug, Missbrauch oder Verstößen gegen die Bedingungen einschränken. Betroffene Nutzer können den Support kontaktieren.
7. Support
Bei plattformbezogenen Problemen wenden Sie sich an den Infinisimo-Support. Bei Problemen mit der Leistungsausführung ist der primäre Ansprechpartner der Anbieter. Infinisimo kann die Kommunikation unterstützen und Plattformmaßnahmen anwenden, handelt jedoch nicht als Gericht, Schiedsgericht, Dienstleistungsgarant oder endgültiger rechtlicher Entscheider.
8. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt deutsches Recht, soweit dem keine zwingenden Verbraucherschutzvorschriften entgegenstehen.
Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
Für Verträge mit Unternehmern sind, soweit gesetzlich zulässig, die Gerichte am Sitz der Infinisimo UG (haftungsbeschränkt) in Darmstadt zuständig.