Infinisimo-Anbietervereinbarung

Version: v1 | Gültigkeitsdatum: 2026-06-24

1. Rolle des Anbieters

Der Anbieter ist der Leistungserbringer für Leistungen, die über Infinisimo angeboten und gebucht werden. Der Anbieter erbringt die Leistung und bleibt verantwortlich für Qualität, Rechtmäßigkeit, Sicherheit, Durchführung, Verfügbarkeit, Stornierungen, Nichterscheinen, Kommunikation mit Kunden sowie für etwaige Hilfspersonen oder Subunternehmer, die für die Leistung eingesetzt werden.

Der Anbieter ist dafür verantwortlich, Profil-, Angebots-, Verfügbarkeits-, Preis-, Leistungs- und Kontaktdaten richtig und nicht irreführend zu halten.

2. Rolle von Infinisimo

Infinisimo betreibt die Marktplatzplattform und stellt Buchungs-, Kommunikations-, Rechnungs- und Zahlungsabläufe, Support-Werkzeuge, Benachrichtigungen, Erinnerungen und technische Infrastruktur bereit.

Infinisimo ist nicht Anbieter der gebuchten Leistung, nicht Verkäufer der Anbieterleistung, nicht Gläubiger des Anbieterentgelts und kein Gericht, Schiedsrichter, Leistungsgarant, Inkassodienstleister oder endgültiger rechtlicher Entscheidungsträger. Infinisimo entscheidet keine Leistungsfragen zwischen Kunden und Anbietern.

3. Anbieterstatus, Berechtigung und Compliance

Der Anbieter ist für seine rechtliche Befugnis zum Anbieten der Leistung und für die Einhaltung anwendbarer Gesetze, Berufsregeln, Zulassungen, Qualifikationen, Genehmigungen, Versicherungen, Sicherheitsanforderungen und örtlicher Anforderungen verantwortlich, soweit diese anwendbar sind.

Der Anbieter ist dafür verantwortlich, seinen rechtlichen oder gewerblichen Status zutreffend anzugeben und aktuell zu halten, soweit Infinisimo diese Information abfragt oder anzeigt. Der Anbieter bleibt für Steuerstatus, Unternehmensstatus und erforderliche Registrierungen verantwortlich, auch wenn die Plattform technische Felder oder Anzeigewerkzeuge bereitstellt.

4. Standard-Buchungsbedingungen

Der Anbieter ermächtigt Infinisimo, kundenbezogene Standard-Buchungsbedingungen für Buchungen über die Plattform darzustellen. Diese Standard-Buchungsbedingungen gelten für Buchungen zwischen Kunden und Anbietern, sofern keine anbieter- oder kategoriespezifischen Bedingungen dem Kunden vor der Buchung klar angezeigt werden.

Der Anbieter darf keine Angebotsbedingungen veröffentlichen, die zwingendem Recht, dem kundenbezogenen Buchungsablauf oder den vor der Buchung angezeigten Plattformregeln widersprechen.

5. Abschluss, Kundenbeanstandungen, erneutes Markieren als abgeschlossen und Rechnungsberechtigung

Nach Erbringung der Leistung darf der Anbieter die Buchung als abgeschlossen markieren. Der Kunde kann die Fertigstellung bestätigen oder dem Anbieter über die Plattform ein Problem mitteilen.

Wenn der Kunde dem Anbieter über die Plattform ein Problem mitteilt, bearbeitet der Anbieter die kundenbezogene Leistungsfrage direkt. Nach Prüfung, Beantwortung oder Bearbeitung des Problems darf der Anbieter die Buchung erneut als abgeschlossen markieren, wenn sie wieder zur Prüfung durch den Kunden bereit ist. Der Kunde kann danach die Fertigstellung bestätigen oder dem Anbieter erneut ein Problem mitteilen.

Die Bestellung kann nicht in Rechnung gestellt werden, solange eine beanstandete oder nicht angenommene Buchung enthalten bleibt. Eine Mitteilung, dass die Buchung abgeschlossen ist, einschließlich einer erneuten solchen Mitteilung nach einer Problemmeldung, schafft für sich allein keine Zahlungsberechtigung. Untätigkeit des Kunden begründet keine Annahme und keine Zahlungsberechtigung.

Der Anbieter darf das erneute Markieren als abgeschlossen nicht missbrauchen, um Kunden unter Druck zu setzen. Infinisimo stellt den Ablauf und die Kommunikationswerkzeuge bereit, entscheidet aber die Leistungsfrage nicht.

Soweit verfügbar, kann der Anbieter mit „Kostenfrei stornieren“ eine berechtigte geplante Buchung stornieren, ohne die vereinbarte Vergütung zu berechnen. Mit „Auf Vergütung verzichten“ kann der Anbieter bei einer berechtigten abgeschlossenen oder beanstandeten, nicht angenommenen Buchung auf die vereinbarte Vergütung verzichten. Die Buchung wird dann als „Nicht in der Rechnung enthalten“ angezeigt. Nach den anwendbaren Standard-Buchungsbedingungen erlischt durch die Nutzung von „Auf Vergütung verzichten“ der Anspruch des Anbieters auf diese vereinbarte Vergütung endgültig. Der Anbieter darf sie weder über die Plattform noch außerhalb der Plattform in Rechnung stellen oder anderweitig verlangen. Keine der Aktionen ist eine Erstattung, Gutschrift, Annahme durch den Kunden oder Entscheidung von Infinisimo über ein gemeldetes Problem. Zwingende Kundenrechte und mögliche Ansprüche wegen Nicht- oder Schlechtleistung bleiben unberührt.

6. Bestellungen mit mehreren Terminen und Ein-Rechnung-Regel

Eine Bestellung mit mehreren Buchungen erhält höchstens eine Rechnung. Sie darf erst erzeugt werden, nachdem der Kunde jede Buchung angenommen hat, die nicht als „Nicht in der Rechnung enthalten“ gekennzeichnet ist. Die Erzeugung kann dadurch ausgelöst werden, dass der Anbieter die Zahlung anfordert oder der Kunde „Jetzt bezahlen“ wählt. Beide Wege erzeugen dieselbe Rechnung des Anbieters, die nur diese angenommenen Buchungen enthält.

Die Nutzung von „Kostenfrei stornieren“ oder „Auf Vergütung verzichten“ erzeugt keine Teilrechnung. Sind alle Buchungen als „Nicht in der Rechnung enthalten“ gekennzeichnet, wird die Bestellung ohne Rechnung storniert. Wenn eine getrennte Rechnungsstellung erforderlich ist, sollte sich der Anbieter vor der Bestätigung mit dem Kunden abstimmen und den Kunden bitten, separate Buchungsanfragen zu senden.

7. Rechnungsbefugnis

Der Anbieter ist Rechnungsaussteller und Gläubiger der vereinbarten Vergütung, sofern diese Vergütung nicht nach den anwendbaren Standard-Buchungsbedingungen storniert oder erlassen wurde. Nach diesen Bedingungen erlischt durch die Nutzung von „Auf Vergütung verzichten“ der Anspruch des Anbieters auf die vereinbarte Vergütung für diese Buchung endgültig. Der Anbieter darf diese Vergütung weder über die Plattform noch außerhalb der Plattform in Rechnung stellen oder anderweitig verlangen.

Der Anbieter bestellt und autorisiert Infinisimo als technischen Rechnungsdienstleister, Rechnungen im Namen und für Rechnung des Anbieters zu erstellen, zu nummerieren, anzuzeigen, zu übermitteln und zu speichern. Eine Rechnung kann erzeugt werden, wenn der Anbieter die Zahlung anfordert oder, nachdem alle einbezogenen Leistungen angenommen wurden, wenn der Kunde „Jetzt bezahlen“ wählt. Die Auswahl des Kunden löst lediglich diesen vom Anbieter autorisierten Vorgang aus und macht den Kunden nicht zum Rechnungsaussteller. Infinisimo wird nicht Gläubiger der Forderung des Anbieters, sofern keine separate ausdrücklich wirksame rechtliche Abtretung besteht.

8. Provision und Gebührenbasis

Die standardmäßige anbieterbezogene Plattformgebühr beträgt 7 % für über die Plattform verarbeitete Anbieterrechnungen, sofern kein anderer vereinbarter oder im Rahmen einer Aktion geltender Satz gilt.

Bei über die Plattform verarbeiteten Anbieterrechnungen ist der Gesamtbetrag der Rechnung einschließlich der vom Anbieter berechneten Umsatzsteuer derzeit die Standardberechnungsgrundlage für die Gebühr. Die Plattformgebühr wird in Cent berechnet und auf den nächsten Cent gerundet. Infinisimo darf die Plattformgebühr berechnen, reservieren oder aus verarbeiteten Zahlungen einziehen, soweit der Zahlungsablauf dies technisch unterstützt. Der Anbieter darf sich nicht auf Gebührenkategorien, Rabatte, Aktionen oder Empfehlungsvorteile verlassen, sofern diese nicht für die jeweilige Transaktion angezeigt oder vereinbart sind.

Nach Abschluss jedes Abrechnungsmonats mit Plattformprovisionen stellt Infinisimo eine monatliche Rechnung über die Plattformprovisionen aus, stellt sie im Finanzbereich bereit und sendet sie elektronisch an die E-Mail-Adresse des Anbieterkontos. Der Anbieter stimmt dieser elektronischen Übermittlung zu und bleibt dafür verantwortlich, die Rechnung entsprechend den geltenden gesetzlichen Vorschriften aufzubewahren.

9. Stripe Connect und Zahlungsmodell

Soweit Plattformzahlungen aktiviert sind, nutzt der Anbieter Stripe Connect oder ein anderes von Infinisimo verlangtes verbundenes Zahlungsanbieterkonto. Der Anbieter muss den Registrierungs- und Verifizierungsprozess beim Zahlungsanbieter abschließen und die Zahlungsdaten aktuell halten.

Stripe Checkout oder Zahlungslinks können nach Rechnungsausstellung für Kundenzahlungen verwendet werden, soweit aktiviert. Stripe-Bedingungen, Gebühren, Einschränkungen sowie Registrierungs- und Verifizierungsanforderungen gelten gesondert. Beim Senden einer Buchungsanfrage wird keine Zahlung für die Leistung eingezogen. Infinisimo verwahrt keine Kundengelder oder Kundenzahlungen als neutrale dritte Partei und führt kein Konto, auf dem Zahlungen für eine spätere Freigabe gehalten werden.

10. Stripe-Gebühren, Erstattungen, Chargebacks und negative Salden

Der Anbieter ist verantwortlich für Zahlungsanbietergebühren, Rückbelastungen (Chargebacks), Streitfallgebühren, fehlgeschlagene Zahlungen, vom Anbieter vereinbarte, gesetzlich erforderliche, vom Zahlungsanbieter verlangte oder rückbelastungsbezogene Erstattungen im Zusammenhang mit Anbieterleistungen, soweit bereits eine Zahlung erfolgt ist, negative Salden sowie die Mitwirkung bei Nachweis- oder Informationsanfragen, soweit anwendbar und rechtlich zulässig.

Wenn keine Zahlung erfolgt ist, kann die angemessene Maßnahme darin bestehen, eine Rechnung zu stornieren, zu korrigieren oder Rechnung/Zahlung weiterhin nicht verfügbar zu halten, statt eine Erstattung auszugeben.

Infinisimo darf Beträge rückbelasten, verrechnen, einbehalten oder zurückfordern, soweit dies technisch und rechtlich zulässig ist. Infinisimo verspricht keine automatisierte Erstattungsfunktion und keine Plattformentscheidung über Leistungsstreitigkeiten.

11. Steuern, Umsatzsteuer und Meldungen

Der Anbieter muss die Umsatzsteuerregelung auswählen, die zutreffend beschreibt, ob und wie er Umsatzsteuer berechnet. Der Anbieter muss seinen Anbieternamen, die für Rechnungen verwendete Adresse aus den Allgemeinen Einstellungen, das Geschäftsland, eine gegebenenfalls angegebene EU-USt-IdNr. und jeden von ihm eingegebenen Rechnungshinweis korrekt und aktuell halten. Das Geschäftsland wird anhand der Adresse in den Allgemeinen Einstellungen festgelegt, wenn das Anbieterprofil und das damit verbundene Zahlungskonto erstellt werden. Danach darf der Anbieter die Adresse nur innerhalb desselben Landes ändern. Das Geschäftsland kann weder in den Allgemeinen Einstellungen noch im Anbieterprofil geändert werden. Wer seine Anbietertätigkeit in ein anderes Land verlegen möchte, muss sich an den Infinisimo-Support wenden, um die verfügbaren Möglichkeiten zu klären.

Eine EU-USt-IdNr. ist im Anbieterprofil optional und für die Erstellung eines Anbieterprofils nicht erforderlich. Wenn sie angegeben wird, kann sie für berechtigte grenzüberschreitende geschäftliche Abrechnungen und Rechnungen im Reverse-Charge-Verfahren verwendet werden. Die Angabe einer EU-USt-IdNr. garantiert nicht, dass die geschäftliche Abrechnung oder das Reverse-Charge-Verfahren für jede Buchung verfügbar ist. Die Verfügbarkeit hängt von der Buchung, den unterstützten Dienstleistungen sowie den für beide Parteien hinterlegten Geschäfts- und Umsatzsteuerangaben ab.

Infinisimo kann über die Plattform unterstützte Umsatzsteuerregelungen und das Reverse-Charge-Verfahren anwenden. Der Anbieter bleibt für anwendbare Umsatzsteuerregistrierungs- und Meldepflichten sowie für die Korrektur unzutreffender Steuer- oder Rechnungsinformationen verantwortlich. Infinisimo registriert keine Rechnungsserien, übermittelt keine Rechnungen oder Rechnungsdaten an Steuerbehörden und bietet keine Anbindung an länderspezifische Fiskalisierungs- oder staatliche E-Rechnungssysteme. Der Anbieter ist für alle nach anwendbarem Recht erforderlichen Pflichten zur Rechnungsregistrierung, Meldung, Fiskalisierung, gesetzlichen Aufbewahrung und Übermittlung an Steuerbehörden verantwortlich.

Der Anbieter muss zutreffende Steuer-, Identitäts- und Zahlungsdaten bereitstellen und bei gesetzlich vorgeschriebenen Meldungen wie DAC7, PStTG oder vergleichbaren Meldepflichten mitwirken, soweit anwendbar.

12. Angebote, Inhalte und verbotenes Verhalten

Der Anbieter darf keine rechtswidrigen, irreführenden, unsicheren, diskriminierenden, missbräuchlichen, rechtsverletzenden, mit gefälschten Bewertungen verbundenen, zahlungsumgehenden oder erlaubnispflichtigen regulierten Leistungen oder Inhalte anbieten.

Der Anbieter bleibt verantwortlich für Profil-, Angebots-, Leistungs-, Bild-, Preis-, Verfügbarkeits- und Kommunikationsinhalte.

13. Ranking und Sichtbarkeit

Infinisimo darf Anbieter und Leistungen anhand in der Plattform implementierter Faktoren ranken, sortieren, filtern oder anzeigen, einschließlich Kategorie- oder Leistungsrelevanz, ausgewählter Leistungen oder Arbeitsart, Preis und ausgewählter Preissortierung, Standort oder Entfernung, soweit verfügbar, Verfügbarkeit, Erstellungsdatum des Anbieterprofils, wenn eine Sortierung nach Aktualität ausgewählt ist, Leistungsdaten und technischer Eignung für den angefragten Ablauf.

Infinisimo darf Sichtbarkeit, Angebotszugang oder Verfügbarkeit aus Sicherheits-, Rechts-, Qualitäts-, Betrugspräventions-, Richtlinien-, Zahlungsrisiko- oder technischen Gründen anpassen. Infinisimo verspricht keine feste Rankingposition und keine dauerhafte Sichtbarkeit.

14. Einschränkungen, Sperrung und Beendigung

Infinisimo darf Anbieterzugang, Angebote, Buchungen, Zahlungen, auszahlungsbezogene Funktionen oder Kontofunktionen einschränken, sperren oder beenden, unter anderem bei Betrug, Sicherheitsrisiko, illegalen Leistungen oder Inhalten, Nutzergefährdung, Verstoß gegen Bedingungen, Zahlungsmissbrauch, Chargebacks, Stripe- oder Zahlungskontoproblemen, Identitäts- oder Steuerfehlern, unzutreffendem Anbieterstatus oder fehlender Mitwirkung bei Support-, Rechts-, Steuer- oder Zahlungsprozessen.

Infinisimo kann, soweit angemessen, eine Mitteilung oder Gelegenheit zur Klärung bereitstellen. Dringende Betrugs-, Sicherheits-, Rechts-, Schutz- oder Zahlungsrisikofälle können sofortige Maßnahmen erfordern.

15. Anbieterbeschwerden und Kontakt

Der Anbieter kann den Infinisimo-Support zu Einschränkungen, Kontostatus, Auszahlungs- oder Zahlungsfragen, Ranking- oder Sichtbarkeitsfragen, rechtlicher, Identitäts-, Steuer- oder Zahlungsprüfung, Problemen bei Registrierung und Verifizierung sowie Fragen zur Anbietervereinbarung kontaktieren.

Support-Werkzeuge ersetzen keine professionelle Rechts-, Steuer-, Buchhaltungs- oder Regulierungsberatung.

16. Änderungen der Anbietervereinbarung

Infinisimo darf die Anbietervereinbarung aktualisieren. Wesentliche Änderungen können, soweit angemessen, prospektiv gelten, und der Anbieter muss die aktualisierte Anbietervereinbarung möglicherweise akzeptieren, bevor er Anbieterhandlungen fortsetzt.

17. Datenzugang nach Einschränkung oder Beendigung

Nach Einschränkung, Sperrung oder Beendigung kann der Anbieter relevante Konto-, Bestell-, Rechnungs-, Auszahlungs- oder steuerbezogene Daten einsehen, soweit dies rechtlich und technisch möglich ist, vorbehaltlich Datenschutz, Sicherheit, Betrugsprävention, gesetzlicher Aufbewahrung, Anforderungen von Zahlungsanbietern und der Rechte anderer Nutzer.